Geschäftsbereich Märkte

Der Geschäftsbereich Märkte ist verantwortlich für die Aufsicht über Finanzmarktinfrastrukturen, die Institute mit Fintech-Bewilligung und den Parabankensektor. Er nimmt Aufsichtsaufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Geldwäscherei und Einhaltung der Verhaltensregeln gegenüber Kunden im Anlagebereich (Suitability) wahr. Weiter werden Unterstellungsfragen im Fintech-Bereich vom Fintech-Desk, welches ebenfalls dem Geschäftsbereich Märkte angehört, beurteilt. Daneben ist der Geschäftsbereich zuständig für die Anerkennung von Ratingagenturen zur aufsichtsrechtlichen Verwendung ihrer Ratings. Weiterhin sind im Geschäftsbereich Märkte die Gruppe Accounting und die Stelle zur Koordination der Zusammenarbeit mit den Prüfgesellschaften angegliedert.

Der Geschäftsbereich Märkte hat ein breites Aufgabengebiet, das von der Aufsicht über Finanzmarktinfrastrukturen über die Beurteilung von Unterstellungsanfragen im Fintech-Bereich oder die Anerkennung von Ratingagenturen bis zur Geldwäschereibekämpfung reicht.

Organigramm Geschäftsbereich Märkte

Aufsicht Parabankensektor

Die Gruppe «Aufsicht Parabankensektor» beaufsichtigt die anerkannten Selbstregulierungsorganisationen (SRO) im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Dazu gehören insbesondere die Genehmigung der Mutationen der Reglemente und der stetige Austausch mit den SRO zur Prüftätigkeit bei den ihnen angeschlossenen Finanzintermediären. Anhand von Mitgliederstruktur, Organisation oder Aufsichtspolitik werden die SRO in Risikokategorien eingeteilt.

 
Die Gruppe ist zudem für die Bewilligung und Aufsicht der Aufsichtsorganisationen (AO) zuständig. Sie prüft im Bewilligungsprozess ob die AO sowie die für die Verwaltung und Geschäftsführung verantwortlichen Personen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Gruppe beaufsichtigt die bewilligten AO laufend. Stellt die FINMA im Rahmen der Aufsicht über die AO Missstände oder Mängel fest, so ergreift sie die zur Wiederherstellung des ordnungsgemässen Zustandes notwendigen Massnahmen.

Geldwäschereibekämpfung und Suitability

Die Gruppe «Geldwäschereibekämpfung und Suitability» bildet das Kompetenzzentrum der FINMA für den Kampf gegen die Geldwäscherei sowie für die Einhaltung der Verhaltensregeln gegenüber Kunden im Anlagebereich (Suitability). Als Querschnittsfunktion unterstützt die Gruppe die Aufsicht über alle Geschäftsbereiche der FINMA hinweg, bearbeitet in ihrem Bereich internationale Fragestellungen und nimmt Regulierungsaufgaben wahr.

Aufsicht Finanzmarktinfrastrukturen

Die gesetzlichen Grundlagen für die Finanzmarktinfrastrukturen sind breit abgestützt. Sie sind im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), im Bankengesetz (BankG), im Börsengesetz (BEHG) und im Nationalbankgesetz (NBG) festgehalten. Finanzmarktinfrastrukturen bilden mit ihren Dienstleistungen – Handel, Abrechnung, Abwicklung und Verwahrung von Effekten – das Rückgrat für einen effizienten und funktionsfähigen Kapitalmarkt. Zudem stellen sie ein wesentliches Bindeglied für die internationale Vernetzung der Kapitalmärkte und den Kapitalverkehr dar.

Grundsätzlich obliegt die Aufsicht über die Finanzmarktinfrastrukturen der FINMA. Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) sieht jedoch vor, dass systemisch bedeutsame Finanzmarktinfrastrukturen zudem der Überwachung durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) unterliegen.

Fintech

Die Gruppe «Analyse Märkte» ist für die Bewilligung von Personen nach Art. 1b BankG (Fintech-Bewilligung) sowie von DLT-Handelssystemen (Distributed Ledger Technology) zuständig und nimmt die Aufsicht über die bewilligten Institute wahr. Als Fintech-Kompetenzzentrum übernimmt die Gruppe auch die Rolle des Fintech-Desks der FINMA. Der Fintech-Desk steht interessierten Parteien als Anlaufstelle für Fragen zur rechtlichen Einordnung von Fintech-Projekten bei und beantwortet in dieser Funktion auch Anfragen betreffend die die Unterstellung von Fintech-Geschäftsmodellen unter die Finanzmarktgesetze. Weiter unterstützt der Geschäftsbereich Märkte die übrigen Geschäftsbereiche in Fintech-Fragen und arbeitet in Arbeitsgruppen zu Fintech-Themen mit.

Ratingagenturen

Beaufsichtigte Institute (Banken, Effektenhändler, Versicherungen) können für die Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen im Rahmen der Finanzmarktgesetze auf Ratings anerkannter Ratingagenturen zurückgreifen. Die Anerkennung von Ratingagenturen zur aufsichtsrechtlichen Verwendung ihrer Ratings obliegt im Geschäftsbereich Märkte der Gruppe «Analyse Märkte».

Accounting

Die Gruppe «Accounting» ist in der FINMA für die integrierte Betreuung aller Rechnungslegungsfragen verantwortlich. In dieser Funktion berät und unterstützt sie die übrigen Geschäftsbereiche in Fragen zu nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards, die die FINMA herausgegeben hat oder die von den beaufsichtigten Instituten verwendet werden. Neben der internen Beratung fungiert diese Gruppe auch als Ansprechstelle für externe Anfragen zur Rechnungslegung.

Koordination Prüfwesen

Die FINMA regelt im Rahmen der vom Bundesrat erhaltenen Ermächtigung (FINMA-PV) den Inhalt und die Durchführung der Prüfung sowie die Form der Berichterstattung (FINMA-RS 2013/3). Prüfgesellschaften sind somit als verlängerter Arm der FINMA tätig und arbeiten nach den Vorgaben der FINMA. Sie sind von der RAB überwacht. Die zentrale Stelle für die Koordination von Fragen zum Prüfwesen und für die Zusammenarbeit mit der RAB besteht innerhalb der FINMA im Geschäftsbereich Märkte.
 

 

Organigramm Geschäftsbereich Märkte

Zuletzt geändert: 01.02.2022 Grösse: 0.02  MB
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