Periodische Daten- und Informationserhebung

Die FINMA erhebt die für ihre Aufsichtstätigkeit benötigten Daten periodisch bei den Beaufsichtigten nach den Finanzmarktgesetzen und dem FINMAG. Darüber hinaus sind die Beaufsichtigten verpflichtet, der FINMA jederzeit auf Anfrage zusätzliche Angaben zu machen und ihren Meldepflichten gemäss weiteren Anforderungen nachzukommen.

Für ihre Aufsichtstätigkeit beschafft die FINMA Daten bei Banken, Wertpapierhäusern und Finanzgruppen. Mit der webbasierten Erhebungsplattform (EHP) erhebt die FINMA elektronisch aufsichtsrechtlich relevante Daten direkt von Banken, Wertpapierhäusern und Finanzgruppen oder indirekt von deren Prüfgesellschaften. Die SNB erhebt ebenfalls Daten in elektronischer Form und leitet diese dann plausibilisiert und aufbereitet der FINMA weiter. Die FINMA behandelt alle Daten, ob über die EHP oder von der SNB erhoben, vertraulich. Die SNB veröffentlicht die Ausführungen zu den Erhebungsmitteln auf ihrer Website.

Backgroundimage