Kategorisierung von Banken und Wertpapierhäusern

Die FINMA teilt die prudenziell beaufsichtigten Banken und Wertpapierhäuser in Aufsichtskategorien ein. Kategorie 1 umfasst grosse Institute, die unter Umständen die Stabilität des Finanzsystems gefährden können. In den unteren Kategorien nimmt die von den Marktteilnehmern ausgehende Risikowirkung der weiteren Kategorien stufenweise bis zur Kategorie 5 ab.

Die risikoorientierte Aufsicht der FINMA umfasst fünf Aufsichtskategorien. Die Kategorisierung erfolgt über die messbaren Kriterien Bilanzsumme, verwaltete Vermögen, privilegierte Einlagen und erforderliche Eigenmittel (vgl. Anhang 3 der BankV).

Eigenschaften der Marktteilnehmer pro Aufsichtskategorie:

  • Kategorie 1: Äusserst grosse, bedeutende und komplexe Marktteilnehmer. Sehr hohes Risiko.

  • Kategorie 2: Sehr bedeutende, komplexe Marktteilnehmer. Hohes Risiko.

  • Kategorie 3: Grosse und komplexe Marktteilnehmer. Bedeutendes Risiko.

  • Kategorie 4: Marktteilnehmer mittlerer Grösse. Durchschnittliches Risiko.

  • Kategorie 5: Kleine Marktteilnehmer. Tiefes Risiko.

Aufsichtsintensität

Je nach Kategorie werden die Institute unterschiedlich intensiv beaufsichtigt.

Wirkung der Kategorie auf die Aufsichtstätigkeit

Institute der Kategorien 1 und 2 erfahren aufgrund ihrer Bedeutung und ihrer Risikostruktur mehr Aufmerksamkeit und somit eine laufende, intensive bzw. enge Aufsicht. Marktteilnehmer der Kategorie 5 hingegen werden eher zahlenbasiert überwacht und bei Verstössen gegen die Vorschriften oder besonderen Vorkommnissen vertieft betrachtet.

Verteilung der beaufsichtigten Institute

Die überwiegende Mehrheit der Beaufsichtigten ist der Kategorie 5 zugeteilt.

Aufsichtskategorisierung Banken

2011/02 FINMA-Rundschreiben "Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Banken" (30.03.2011)

Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung bei Banken

Zuletzt geändert: 31.10.2019 Grösse: 0.35  MB
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