Ein ausländisches Wertpapierhaus bedarf einer Bewilligung der FINMA, wenn es in der Schweiz Personen beschäftigt, die in der Schweiz oder von der Schweiz aus dauernd und gewerbsmässig Effekten für das ausländische Wertpapierhaus handeln, Kundenkonten führen oder es rechtlich verpflichten. Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser werden von der FINMA prudenziell überwacht.
Als ausländisches Wertpapierhaus gilt jedes nach ausländischem Recht organisierte Unternehmen, das entweder im Ausland eine Bewilligung als Wertpapierhaus besitzt, im Firmennamen oder in der Bezeichnung des Geschäftszwecks respektive in den Geschäftsunterlagen den Ausdruck «Wertpapierhaus» oder einen Ausdruck mit ähnlicher Bedeutung verwendet oder als Wertpapierhaus im Sinne von Art. 41 FINIG tätig ist.
Damit dem ausländischen Wertpapierhaus die Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung erteilt werden kann, müssen sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sein oder erfüllt werden können. Die wichtigsten sind:
Das Verfahren für eine Bewilligung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Wertpapierhauses verläuft im stetigen Austausch mit den Gesuchstellenden. Die Bearbeitungsdauer ist von der Qualität und Komplexität des Gesuchs sowie der Reaktionszeit der relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden abhängig.
Abteilung Bewilligungen des Geschäftsbereichs Banken (authorization@finma.ch)
Für das Neubewilligungsgesuch von Zweigniederlassungen stehen Gesuchvorlagen auf der FINMA Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) sowie folgende Dokumente zur Verfügung. Vor Einreichung eines Bewilligungsgesuchs ist das konkrete Bewilligungsprojekt der FINMA vorzustellen, vgl. hierzu den Abschnitt Beurteilung von Bewilligungsprojekten und Vorfragen. Hierfür ist kein Zugang zur EHP erforderlich. Das Bewilligungsprojekt kann direkt per E-Mail an authorization@finma.ch eingereicht werden.
Um Zugang zur EHP zu erhalten, müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die sogenannte Selbstregistrierung über die FINMA-Homepage vornehmen. Nach der Selbstregistrierung und der Prüfung durch die FINMA ist der Zugang zur EHP mit Zwei-Faktoren-Authentisierung über das FINMA-Portal möglich.
Zudem steht nachfolgend eine vollständig ausgeklappte Gesuchvorlage als Orientierungshilfe zur Verfügung. Dieses Dokument dient lediglich der Übersicht und kann nicht als Gesuch verwendet werden.