Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser

Um eine Bewilligung der FINMA zu erlangen, müssen Zweigniederlassungen von ausländischen Wertpapierhäusern eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.

Ein ausländisches Wertpapierhaus bedarf einer Bewilligung der FINMA, wenn es in der Schweiz Personen beschäftigt, die in der Schweiz oder von der Schweiz aus dauernd und gewerbsmässig Effekten für das ausländische Wertpapierhaus handeln, Kundenkonten führen oder es rechtlich verpflichten. Zweigniederlassungen ausländischer Wertpapierhäuser werden von der FINMA prudenziell überwacht. 

Definition eines ausländischen Wertpapierhauses

Als ausländisches Wertpapierhaus gilt jedes nach ausländischem Recht organisierte Unternehmen, das entweder im Ausland eine Bewilligung als Wertpapierhaus besitzt, im Firmennamen oder in der Bezeichnung des Geschäftszwecks respektive in den Geschäftsunterlagen den Ausdruck «Wertpapierhaus» oder einen Ausdruck mit ähnlicher Bedeutung verwendet oder als Wertpapierhaus im Sinne von Art. 41 FINIG tätig ist.

Bewilligungsvoraussetzungen

Damit dem ausländischen Wertpapierhaus die Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung erteilt werden kann, müssen sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sein oder erfüllt werden können. Die wichtigsten sind:

  • Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Inhaberinnen und Inhaber von qualifizierten Beteiligungen am ausländischen Wertpapierhaus und der Geschäftsführungsorgane der Zweigniederlassung;
  • Angemessene Aufsicht, welche die Zweigniederlassung einschliesst;
  • Hinreichende Organisation des ausländischen Wertpapierhauses;
  • Genügend finanzielle Mittel und qualifiziertes Personal, um in der Schweiz eine Zweigniederlassung zu betreiben;
  • Nachweis, dass die Firma der Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen werden kann;
  • Keine Einwände der zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden gegen die Errichtung einer Zweigniederlassung;
  • Verpflichtung der zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden, die FINMA unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Umstände eintreten, welche die Interessen der Anleger oder Kunden ernsthaft gefährden könnten;
  • Möglichkeit der Amtshilfe durch die zuständigen ausländischen Aufsichtsbehörden;
  • Gegenrecht durch den Sitzstaat des ausländischen Wertpapierhauses und sämtlicher qualifiziert Beteiligten;
  • Reglement, das den Geschäftskreis genau umschreibt und eine der Geschäftstätigkeit der Zweigniederlassung entsprechende Verwaltungsorganisation vorsieht;
  • Allenfalls finanzielle Sicherheiten (Dotationskapital, Garantien, Inlandaktiven etc.) der Zweigniederlassung;
  • Bestellung einer anerkannten Prüfgesellschaft für das Bewilligungsverfahren;
  • Bestellung einer anerkannten aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft für die laufende Aufsicht;
  • Bildet das ausländische Wertpapierhaus Teil einer im Finanzbereich tätigen Gruppe: Angemessene konsolidierte Aufsicht durch eine ausländische Aufsichtsbehörde über die Finanzgruppe.

Dauer des Verfahrens

Das Verfahren für eine Bewilligung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Wertpapierhauses verläuft im stetigen Austausch mit den Gesuchstellenden. Die Bearbeitungsdauer ist von der Qualität und Komplexität des Gesuchs sowie der Reaktionszeit der relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden abhängig.

Kontakt für Fragen zu den Bewilligungsverfahren

Abteilung Bewilligungen des Geschäftsbereichs Banken (authorization@finma.ch)

Informationen und Vorlagen

Für das Neubewilligungsgesuch von Zweigniederlassungen stehen Gesuchvorlagen auf der FINMA Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) sowie folgende Dokumente zur Verfügung. Vor Einreichung eines Bewilligungsgesuchs ist das konkrete Bewilligungsprojekt der FINMA vorzustellen, vgl. hierzu den Abschnitt Beurteilung von Bewilligungsprojekten und Vorfragen. Hierfür ist kein Zugang zur EHP erforderlich. Das Bewilligungsprojekt kann direkt per E-Mail an authorization@finma.ch eingereicht werden.

Um Zugang zur EHP zu erhalten, müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die sogenannte Selbstregistrierung über die FINMA-Homepage vornehmen. Nach der Selbstregistrierung und der Prüfung durch die FINMA ist der Zugang zur EHP mit Zwei-Faktoren-Authentisierung über das FINMA-Portal möglich.

Zudem steht nachfolgend eine vollständig ausgeklappte Gesuchvorlage als Orientierungshilfe zur Verfügung. Dieses Dokument dient lediglich der Übersicht und kann nicht als Gesuch verwendet werden.

 

Ausgeklappt - Formular Neubewilligungen

Zuletzt geändert: 23.03.2023 Grösse: 0.09  MB
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Ausgeklappt - Formular Gewähr Neubewilligungen

Zuletzt geändert: 23.03.2023 Grösse: 0.11  MB
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A3_Erklärung der direkt qualifiziert Beteiligten

Zuletzt geändert: 23.03.2023 Grösse: 2.33  MB
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A4_Erklärung der indirekt qualifiziert Beteiligten

Zuletzt geändert: 23.03.2023 Grösse: 2.34  MB
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B2 – Erklärung über qualifizierte Beteiligungen

Zuletzt geändert: 22.04.2024 Grösse: 1.19  MB
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B3 – Erklärung über weitere Mandate

Zuletzt geändert: 25.10.2024 Grösse: 1.65  MB
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