Der Bewilligungsprozess für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees wird ausschliesslich elektronisch über die Erhebungs- und Gesuchsplattform EHP abgewickelt. Dort stehen sämtliche Formulare und Informationen für die Gesuchseingabe zur Verfügung.
Der Bewilligungsprozess gliedert sich in folgende Schritte:
Um Zugang zur EHP zu erhalten, müssen Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees auf der Website der FINMA die sogenannte Selbstregistrierung vornehmen. Nach der Selbstregistrierung und der Prüfung durch die FINMA ist der Zugang zur EHP mit Zwei-Faktoren-Authentisierung über das FINMA-Portal möglich.
Details zur Selbstregistrierung finden sich im Erklärvideo "Selbstregistrierung".
Hinweis: Meldungen müssen nicht mehr eingereicht werden, da die entsprechenden Fristen abgelaufen sind.
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Die Gesuchvorlage ist auf der EHP in Form einer Maske hinterlegt. Dort und in den zwei folgenden Erklärvideos finden sich weitere Informationen.
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Unten auf dieser Seite findet sich zudem zu Informationszwecken die Gesuchsvorlage ("Ausgeklappt - Formular Bewilligung für Institute nach FINIG"). Bei der tatsächlichen Bearbeitung des Gesuchs werden dann automatisch nur noch die für das konkrete Gesuch relevanten Informationen abgefragt respektive erfasst. Das Gesuch wird nach dem Ausfüllen noch nicht an die FINMA übermittelt, siehe Schritt 3.
Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees werden nicht direkt von der FINMA beaufsichtigt, sondern durch eine von der FINMA bewilligten sogenannte Aufsichtsorganisation (AO). Die FINMA publiziert eine Liste der bewilligten AO. Im Rahmen des Bewilligungsprozesses wählen die Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter oder Trustees eine der zugelassenen AO aus, nehmen Kontakt mit ihr auf und übersenden ihr nachgängig das Bewilligungsgesuch samt Beilagen via EHP. Diesen und die nächsten Schritte erläutert das folgende Video.
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Die AO prüft anhand des Bewilligungsgesuchs die Aufnahme der Gesuchstellenden in ihre Organisation. Nach Abschluss der Prüfung bestätigt die AO der Vermögensverwalterin, dem Vermögensverwalter bzw. Trustee die Aufnahme schriftlich. Das entsprechende Bestätigungsschreiben lässt sie den Gesuchstellenden via EHP oder auf anderem Wege zukommen.
Haben Gesuchstellende die Bestätigung der AO erhalten, übermitteln sie diese zusammen mit dem Bewilligungsgesuch via EHP an die FINMA. Die Übermittlung ist technisch nur möglich, wenn die obligatorische Beilage "AO-Anschlussbestätigung" dem Gesuch angehängt ist. Dies schliesst nicht aus, dass Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter oder Trustees nachträglich zusätzliche Angaben machen müssen. Die zusätzlichen Informationen sind über die EHP einzureichen.
Über ein Abonnement bei MyFINMA sind News und Dokumenten-Aktualisierungen zu den Themen FINIG, FINIV sowie Bewilligung für Vermögensverwaltende und Trustees via Email erhältlich. Die Dossier-Seite zum Thema umfasst alle relevanten Entwicklungen und Links zu allen Informationen auf der FINMA-Website
Gesuchvorlagen für Vermögensverwalterinnen und Vermögensverwalter stehen auf der Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) der FINMA zur Verfügung. Zudem steht nachfolgend eine vollständig ausgeklappte Gesuchvorlage als Orientierungshilfe zur Verfügung. Dieses Dokument dient lediglich der Übersicht und kann nicht als Gesuch verwendet werden.