Rechtsgrundlagen für Finanzmarktinfrastrukturen

Die finanzmarktrechtlichen Grundlagen für Finanzmarktinfrastrukturen und Märkte sind in zwei Gesetzen, drei bundesrätlichen Verordnungen, zwei FINMA-Verordnungen, einer Übernahmeverordnung und einem Reglement festgehalten.

Finanzmarktinfrastrukturgesetz

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz reguliert die Finanzmarktinfrastrukturen und den Handel mit Derivaten.

Finanzmarktinfrastrukturverordnung

Die Finanzmarktinfrastrukturverordnung enthält diverse Konkretisierungen zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz.

Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA

In der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA wird die Finanzmarktinfrastrukturverordnung konkretisiert.

Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalterinnen und -verwalter, Trustees, Verwalterinnen und Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser). Es sieht eine Bewilligungspflicht für verschiedene Formen des Effektenhandels vor.  

Finanzinstitutsverordnung (FINIV)

Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.

Eigenmittelverordnung

Die Eigenmittelverordnung gilt für Banken und Wertpapierhäuser. Gemäss der Verordnung müssen sie entsprechend ihrer Geschäftstätigkeit und Risiken über angemessene Eigenmittel verfügen und ihre Risiken angemessen begrenzen.

Übernahmeverordnung

Diese Übernahmeverordnung regelt, wie die Lauterkeit und die Transparenz von öffentlichen Kaufangeboten sowie die Gleichbehandlung der Anlegerinnen und Anleger sichergestellt werden.

Reglement der Übernahmekommission

Das Reglement regelt die Organisation der Übernahmekommission.

Insolvenzverordnung FINMA (InsV-FINMA)

Die Insolvenzverordnung konkretisiert das Sanierungs- und Konkursverfahren gemäss dem Bankengesetz, dem Versicherungsaufsichtsgesetz und dem Kollektivanlagengesetz für sämtliche gemäss den Finanzmarktgesetzen in die Insolvenzzuständigkeit der FINMA fallenden Finanzmarktinstitute.

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