Die Geldwäschereiverordnung regelt die Anforderungen an die berufsmässige Ausübung der Tätigkeit als Finanzintermediär sowie die Sorgfalts- und Meldepflichten, die Händlerinnen und Händler erfüllen müssen.
Die Geldwäschereiverordnung-FINMA legt fest, wie die Finanzintermediäre die Pflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umsetzen müssen.