Die Kollektivanlagenverordnung konkretisiert das KAG.
Die Kollektivanlagenverordnung-FINMA konkretisiert gewisse Bestimmungen des KAG.
Die Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA konkretisiert das Konkursverfahren bei Bewilligungsträgern nach KAG.
Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser).
Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.