Die Kollektivanlagenverordnung konkretisiert das KAG.
Die Kollektivanlagenverordnung-FINMA konkretisiert gewisse Bestimmungen des KAG.
Die Kollektivanlagen-Konkursverordnung-FINMA konkretisiert das Konkursverfahren bei Bewilligungsträgern nach KAG.
Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalterinnen und -verwalter, Trustees, Verwalterinnen und Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser).
Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.