Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalterinnen und -verwalter, Trustees, Verwalterinnen und -verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser). Vermögensverwalterinnen und -verwalter und Trustees benötigen eine Bewilligung der FINMA.
Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.