Wertpapierhäuser

Die finanzmarktrechtlichen Grundlagen für Wertpapierhäuser sind in einem Gesetz, einer bundesrätlichen Verordnung und einer FINMA-Verordnung festgehalten.

Finanzinstitutsgesetz (FINIG)

Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalterinnen und -verwalter, Trustees, Verwalterinnen und Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser). Es sieht eine Bewilligungspflicht für verschiedene Formen des Effektenhandels vor.  

Finanzinstitutsverordnung (FINIV)

Die Finanzinstitutsverordnung regelt die Bewilligung und die organisatorischen Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute.

Finanzinstitutsverordnung-FINMA (FINIV-FINMA)

Diese Verordnung regelt Einzelheiten zu fachtechnischen Themen des FINIG und der FINIV für Vermögensverwalter, Trustees, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser. 

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