Was die FINMA für Anleger und Privatpersonen tut

Die FINMA schützt mit ihrer Tätigkeit die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte sowie die Gläubiger, Anleger und Versicherten. Der Kundenschutz ist dabei kollektiv zu verstehen – individuelle Ansprüche sind grundsätzlich auf zivilrechtlichem Weg geltend zu machen.

Als Aufsichtsbehörde hat die FINMA in erster Linie dafür zu sorgen, dass sich alle im Finanzmarkt tätigen Anbieter den Vorschriften entsprechend verhalten und das Finanzsystem als Ganzes stabil bleibt. Um dies zu gewährleisten, spricht sie Bewilligungen aus für Banken, Versicherungen, Börsen und weitere Finanzmarktteilnehmer wie beispielsweise Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen. Danach überwacht sie die bewilligten Anbieter und geht bei Regelverstössen gegen sie vor.

Für den kollektiven Kundenschutz das Aufsichtsrecht

Ein wichtiges, gesetzlich festgeschriebenes Ziel der FINMA ist der Kundenschutz. Dieser Schutz zielt auf die Gesamtheit aller Bankkunden, Versicherten oder Anleger ab. Für dieses Kollektiv der Kunden ist in erster Linie wichtig, dass die beaufsichtigten Finanzinstitute zahlungsfähig bleiben (Individualschutz durch Solvenzschutz). Dies sicherzustellen, ist eine Kernaufgabe der FINMA. Dafür setzt sie die Mittel des Aufsichtsrechts ein.

Für individuelle Ansprüche das Zivilrecht

Die eigenen, individuellen Interessen gegenüber Finanzinstituten durchzusetzen, ist Sache jedes einzelnen Kunden. Diese haben ihre Rechte in der Regel auf dem zivilrechtlichen Weg einzufordern. Darüber zu entscheiden haben die ordentlichen Gerichte. Zuvor lohnt es sich in den meisten Fällen, die Ombudsstellen der verschiedenen Branchen, die vermittelnd tätig sind, zu kontaktieren.

Die FINMA beobachtet den Umgang der Beaufsichtigten mit ihren Kunden. Sie greift ein, wenn das Verhalten einzelner oder mehrere Beaufsichtigter nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. In die direkten (Vertrags-)Beziehungen zwischen Finanzinstitut und Kunde kann die FINMA jedoch nicht eingreifen.

Grenzwächterin des Finanzmarkts

Die FINMA setzt die Einhaltung der Finanzmarktgesetze auch bei Anbietern durch, die keine Bewilligung haben, jedoch aufgrund ihrer Tätigkeit eine solche haben sollten. Folgerichtig liquidiert die FINMA nicht selten auch unerlaubt tätige Unternehmen. Sie ist somit auch eine Art Grenzwächterin des Finanzplatzes Schweiz.

Hinweise auf Probleme sind wertvoll

Hinweise von Privatpersonen sind für die Arbeit der FINMA ebenso wichtig wie Informationen, die sie aus ihrer Aufsichtstätigkeit und Marktbeobachtung gewinnt. Kundenbeschwerden können Verstösse gegen die Finanzmarktgesetze aufzeigen oder Missstände bei Beaufsichtigten an den Tag bringen. Die FINMA kann dank gemeldeten Problemen beispielsweise auf illegale Finanzanbieter aufmerksam werden, vermuteten Börsenmanipulationen nachgehen oder systematischem Fehlverhalten von Finanzanbietern auf die Spur kommen. Bestätigen sich die Kundenhinweise, geht die FINMA gegen die Unregelmässigkeiten aufsichtsrechtlich vor.

Die Rolle der FINMA

Aufsicht über den Finanzmarkt und die Finanzinstitute: Dieses Video erklärt die Hauptaufgaben und die Rolle der FINMA.


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