Internationale Vereinbarungen sind ein bewährtes Instrument für die vertiefte Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden. Im internationalen Kontext ist die Bezeichnung «Memorandum of Understanding (MoU)» verbreitet. Als Synonym finden auch die Begriffe «Cooperation Agreement» oder «Cooperation Arrangement» Verwendung. Durch den Abschluss solcher Vereinbarungen sichern sich die Aufsichtsbehörden Kooperationsbereitschaft zu. Unter Beachtung der nationalen Gesetzgebungen (Amtshilfe) werden dabei die Modalitäten der Zusammenarbeit festgelegt.
Die FINMA hat bilateral mit verschiedenen ausländischen Behörden internationale Vereinbarungen abgeschlossen. Diese sind ein wichtiges Instrument zur Erleichterung der Zusammenarbeit, insbesondere wenn die FINMA mit einer ausländischen Behörde regelmässig im Kontakt steht. Ausserdem kann der Abschluss einer Vereinbarung eine Voraussetzung sein für die Zulassung Schweizer Beaufsichtigter zum ausländischen Markt oder umgekehrt.
Neben bilateralen Vereinbarungen bestehen auch multilaterale Übereinkünfte über die Zusammenarbeit. So haben sowohl die IOSCO als auch die IAIS ein sogenanntes Multilateral Memorandum of Understanding (MMoU) ausgearbeitet. Im Rahmen des IOSCO MMoU bzw. des IAIS MMoU wird ein internationaler Standard für die Aufsichtskooperation festgelegt. Die FINMA sowie zahlreiche Aufsichtsbehörden anderer Staaten haben die beiden Vereinbarungen unterzeichnet.
Aufgrund ihrer Unverbindlichkeit erzeugen die von der FINMA abgeschlossenen Vereinbarungen weder für die FINMA noch für die ausländischen Partnerbehörden und/oder anderweitige Dritte vor Gerichten einklagbare Rechte und Pflichten. Sie sind daher von Staatsverträgen abzugrenzen. Aufgrund ihres unverbindlichen Charakters werden die Vereinbarungen in der Regel nicht veröffentlicht.