Der Geschäftsbereich Asset Management nimmt seine Aufgaben in den vier Organisationseinheiten «Bewilligung», «Aufsicht Institute und Produkte», «Vermögensverwalter und Trustees» sowie «Legal Expertise» wahr. Neben dem Finanzmarktaufsichtsgesetz als Rahmengesetz für die Finanzmarktaufsicht bildet das FINIG und das KAG die Grundlage für die Tätigkeit des Geschäftsbereichs Asset Management.
Im Bereich der institutionellen Vermögensverwaltung sind Institute wie Fondsleitungen, Verwalter von Kollektivvermögen. Depotbanken, Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen und schweizerische kollektive Kapitalanlagen wie vertragliche Anlagefonds, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV), Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF) und Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) unterstellt. Ebenfalls unterstellt sind ausländische kollektive Kapitalanlagen, die in der Schweiz an nicht qualifizierte Anleger angeboten werden. In Übereinstimmung mit Art. 5 FINIG und Art. 132 KAG erteilt die FINMA die nach diesen Gesetzen erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen. Gleichzeitig überwacht sie die Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen. Das FINIG, die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und die Finanzinstitutsverordnung-FINMA (FINIV-FINMA) wie auch das KAG, die Kollektivanlagenverordnung (KKV) und die Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA) regeln die Bewilligungs- und Genehmigungsvoraussetzungen.
Mit dem Inkrafttreten von FINIG per 1. Januar 2020 wurden Vermögensverwalter und Trustees neu einer prudenziellen Aufsicht unterstellt. Sie benötigen für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung der FINMA sowie einen Anschluss an eine Aufsichtsorganisation (AO).