Der Geschäftsbereich Asset Management und Märkte nimmt seine Aufgaben in den Organisationseinheiten «Bewilligungen Asset Management», «Aufsicht Asset Management», «Finanzmarktinfrastrukturen und Derivate», «Aufsicht neue Technologien» sowie «Legal Expertise» wahr.
Er bewilligt Fondsleitungen, Verwalter von Kollektivvermögen, Vermögensverwalter, Trustees, Zweigniederlassungen und Vertretungen ausländischer Finanzinstitute, Depotbanken sowie Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen. Zudem werden schweizerische kollektive Kapitalanlagen wie vertragliche Anlagefonds, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV), Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF) und Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen (KmGK) genehmigt, ebenso ausländische kollektive Kapitalanlagen, die in der Schweiz nicht qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern angeboten werden. Der Geschäftsbereich überwacht laufend die Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen.
Der Geschäftsbereich Asset Management und Märkte ist zuständig für die Anerkennung der SRO, denen sich berufsmässig tätige Finanzintermediäre anschliessen müssen. Er bewilligt und überwacht auch die AO, deren Aufsicht unabhängige Vermögensverwalter und Trustees unterstehen.
In die Zuständigkeit des Geschäftsbereichs fallen auch die von der FINMA bewilligten und überwachten Finanzmarktinfrastrukturen. Sie bilden mit ihren Dienstleistungen – Handel, Abrechnung, Abwicklung und Verwahrung von Effekten – das Rückgrat eines effizienten und funktionsfähigen Kapitalmarkts und dienen der internationalen Vernetzung von Kapitalmärkten und Kapitalverkehr. Bei der Aufsicht arbeitet die FINMA teilweise mit der Schweizerischen Nationalbank zusammen. Im Bereich der anerkannten, aber von der FINMA nicht direkt beaufsichtigten ausländischen Finanzmarktinfrastrukturen, steht der Geschäftsbereich Asset Management und Märkte im Informationsaustausch mit den zuständigen Heimatbehörden.
Der Geschäftsbereich ist für Fintech-Bewilligungen nach Bankengesetz sowie für die Bewilligung von DLT-Handelssystemen (Distributed Ledger Technology) zuständig. Er nimmt die Aufsicht über die bewilligten Institute wahr. Als Fintech-Kompetenzzentrum der FINMA fungiert der Geschäftsbereich als Fintech-Desk der Behörde. In dieser Funktion beantwortet er interessierten Parteien Fragen zur Unterstellung von Fintech-Geschäftsmodellen unter die Finanzmarktgesetze und unterstützt die anderen Geschäftsbereiche der FINMA in Fintech-Fragen.