News

Medienmitteilung
TBTF
2016

FINMA veröffentlicht Rundschreiben zu Kreditrisiken und Offenlegung

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht die revidierten Rundschreiben zu den Kreditrisiken sowie der Offenlegung der Banken. Sie passt damit einerseits die Bestimmung der Eigenmittel von Banken für Kreditrisiken an die weiterentwickelten internationalen Normen an. Andererseits werden die im Rahmen der Schweizer Too-big-to-fail-Vorschriften weiterentwickelten Vorschriften für systemrelevante Banken in der Offenlegung reflektiert.

Der internationale Bankenstandard Basel III umfasst angepasste Regeln für die kreditrisikobezogenen Eigenmittelvorschriften für Banken in den Bereichen Derivaten, Fondsinvestments sowie Verbriefung. Der Bundesrat beschloss deren Umsetzung mit einer Anpassung der Eigenmittelverordnung. Die FINMA erlässt nun die zugehörigen Ausführungsbestimmungen im neuen Rundschreiben 2017/7 "Kreditrisiken – Banken". Das Rundschreiben wurde einer Anhörung unterzogen und tritt mit einer einjährigen Übergangsfrist am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen weiterentwickelten Schweizer Too-big-to-fail-Vorschriften erforderten eine Anpassung der zugehörigen Regeln im Rundschreiben 2016/1 "Offenlegung – Banken". Auch dieses Rundschreiben wurde einer Anhörung unterzogen. Es tritt am 1. Januar 2017 in Kraft und die revidierten Offenlegungsregeln sind für die Publikation per Stichtag 31. Dezember 2016 anzuwenden.

Die interessierten Kreise begrüssten beide in Anhörung gegebenen Revisionsvorlagen. Eingegebene Anpassungsvorschläge konnte die FINMA mehrheitlich übernehmen. Diese betrafen bei den Kreditrisiken insbesondere eine Verlängerung der Übergangsfrist auf zwölf statt sechs Monate sowie die Möglichkeit, dass auch mittelgrosse Banken der Aufsichtskategorie 3 die von der FINMA entwickelten vereinfachten Ansätze für Derivate und Fondsinvestments anwenden können, wenn ihre Geschäftsaktivitäten in diesen Produkten unbedeutend sind. Nicht berücksichtigt wurde eine gegenüber der Anhörungsvorlage noch erweiterte Anerkennung von Lebensversicherungspolicen, da dies nicht mit den Basel-III-Normen vereinbar war. Zur Offenlegung gab es keine materiellen Anpassungsvorschläge, die nicht berücksichtigt wurden.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

Medienmitteilung

FINMA veröffentlicht Rundschreiben zu Kreditrisiken und Offenlegung

Zuletzt geändert: 19.12.2016 Grösse: 0.14  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Anhörungsbericht

Bericht über die Anhörung vom 26. September bis 7. November 2016 zum Entwurf des teilrevidierten FINMA-RS 16/1 „Offenlegung – Banken“

Zuletzt geändert: 07.12.2016 Grösse: 0.44  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Stellungnahmen

Rundschreiben 2016/1 „Offenlegung – Banken“ - Teilrevision

Zuletzt geändert: 07.12.2016 Grösse: 0.65  MB
  • Sprache(n):
  • DE
Zur Merkliste hinzufügen
2016/01 FINMA-Rundschreiben "Offenlegung – Banken" (21.09.2017)

Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Eigenmitteln und der Liquidität

Zuletzt geändert: 21.09.2017 Grösse: 0.67  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Anhörungsbericht

Bericht über die Anhörung vom 13. Juni bis 15. September 2016 zum Entwurf des totalrevidierten Rundschreibens „Kreditrisiken – Banken“

Zuletzt geändert: 07.12.2016 Grösse: 0.19  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Stellungnahmen

FINMA-Rundschreiben „Kreditrisiken – Banken“ - Totalrevision

Zuletzt geändert: 07.12.2016 Grösse: 2.34  MB
  • Sprache(n):
  • DE
Zur Merkliste hinzufügen
2017/07 FINMA-Rundschreiben "Kreditrisiken – Banken" (07.12.2016)

Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken bei Banken

Zuletzt geändert: 21.12.2018 Grösse: 0.9  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Backgroundimage