Innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres eines Bewilligungsträgers reichen die Prüfgesellschaften ihre Einschätzung der Risikolage des Instituts sowie die daraus abgeleitete Prüfstrategie der FINMA mittels einem standardisierten Formular auf elektronischem Weg ein.
Sofern bei Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorie 5 keine erhöhte Risiken bestehen, gelangt grundsätzlich eine Standardprüfstrategie zur Anwendung. Dabei gibt das Nettorisiko in den jeweiligen Prüffeldern vor, welche Prüfperiodizität und welche Prüftiefe zu beachten sind. Bei Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorie 4 hingegen nimmt die FINMA stärker Einfluss auf die abzudeckenden Prüffelder, indem sie die Prüfstrategie individuell im Dialog mit der Prüfgesellschaft definiert. Bei Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorie 3 definiert die FINMA die Prüfstrategie im Austausch mit der Prüfgesellschaft. In diesem Fall kommt die Standardprüfstrategie nicht zur Anwendung.
Den Beaufsichtigten der FINMA-Aufsichtskategorie 5 ohne erhöhte Risikolage und ohne erhebliche Schwachstellen im internen Kontrollsystem steht die Möglichkeit offen, eine reduzierte Prüfkadenz zu beantragen. Heisst die FINMA den Antrag gut, so führt die Prüfgesellschaft ihre Prüfungshandlungen nur alle zwei Jahre beim Beaufsichtigten vor Ort aus. In Jahren ohne Intervention der Prüfgesellschaft entfällt auch die Risikoanalyse und Prüfstrategie.
In einem standardisierten Bericht zur aufsichtsrechtlichen Prüfung teilen die Prüfgesellschaften der FINMA ihre Feststellungen und Empfehlungen aus den Prüfungen mit. Der Bericht enthält allgemeine Angaben zum Ablauf der Prüfung, eine Unabhängigkeitserklärung der Prüfgesellschaft sowie weitere Informationen gemäss Vorgaben der FINMA.
Unter besonderen Umständen kann die FINMA einen Prüfbeauftragten einsetzen. Dafür kommen zugelassene Prüfgesellschaften oder unabhängige Dritte in Frage, die über entsprechende Erfahrung und Fachkenntnisse verfügen.
Die Meldung betreffend die Wahl einer Prüfgesellschaft erfolgt über die FINMA Erhebungs- und Gesuchplattform (EHP). Sollte ihr Institut über keinen Zugang zur EHP verfügen, kann das untenstehende Formular verwendet werden.