Bei der Prüfung im Versicherungsbereich legt grundsätzlich die FINMA die Prüfgebiete und die anwendbare Prüftiefe fest. Mit der Basisprüfung im Rahmen der Standardprüfstrategie werden einige Prüfgebiete jährlich abgedeckt, andere nach Vorgabe der FINMA in einem Mehrjahresturnus. Fallweise erfolgt die Prüfung auch in unterschiedlicher Ausprägung, beispielsweise beschränkt auf bestimmte Versicherungszweige oder Geschäftsfelder sowie hinsichtlich Prüftiefen und weiterer Aspekte.
Prüfgesellschaften führen die erforderlichen Prüfungen oder Beurteilungen in den pro Versicherungsunternehmen oder Versicherungsgruppe definierten Prüfgebieten anhand von Prüfpunkten durch. Diese Prüfpunkte werden von der FINMA festgelegt und zur Information der Versicherer auch auf dieser Seite veröffentlicht.
In den Prüfpunkten finden sich einerseits die zu beachtenden Prüffelder, andererseits auch die anwendbare Prüftiefe. In Bezug auf die eigentliche Prüfungsdurchführung halten sich die Prüfgesellschaften an von der FINMA vorgegebene Prüfstandards.
Nach Abschluss der Prüfung reichen die Prüfer der FINMA die ausgefüllten Formulare mit den Prüfpunkten ein.
Im Bericht zur Prüfung an die FINMA halten die Prüfgesellschaften Beanstandungen und Feststellungen aus ihren Prüfungen oder kritische Beurteilungen in den einzelnen Prüfgebieten fest und beschreiben weitere Sachverhalte von aufsichtsrechtlichem Interesse nach den Vorgaben der FINMA. Eine Kopie des Prüfberichts geht an den Verwaltungsrat des jeweiligen Versicherungsunternehmens bzw. der Versicherungsgruppe.
Die Meldung betreffend die Wahl einer Prüfgesellschaft erfolgt über die FINMA Erhebungs- und Gesuchplattform (EHP). Sollte ihr Institut über keinen Zugang zur EHP verfügen, kann das untenstehende Formular verwendet werden.