Periodische Daten- und Informationserhebung

Die FINMA erhebt einmal pro Jahr bei jedem beaufsichtigten Versicherungsunternehmen umfangreiche Daten zur Rechnungslegung. Darüber hinaus sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, der FINMA jederzeit auf Anfrage zusätzliche Angaben zu machen und ihren Meldepflichten gemäss der Aufsichtsgesetzgebung nachzukommen.

Die FINMA erhebt jährlich per Ende April umfangreiche Daten zu Bilanz und Erfolgsrechnung der Versicherer für das abgelaufene Geschäftsjahr. Im Gegensatz zum Schweizer Solvenztest SST, der auf Marktwerten oder marktnahen Werten beruht, basieren diese Daten auf statutarischen Werten nach Obligationenrecht.

 

Die Unternehmen stellen ihre Daten der FINMA über eine Internetplattform zur Verfügung. Ergänzend dazu erhält die FINMA jährliche Berichte der Prüfgesellschaften.

Ergänzende Erhebung bei Krankenversicherern

Die Krankenversicherer müssen der FINMA zudem jährlich auch die Gesuche für Tarifanpassungen, die per 1. Januar des Folgejahres vorgenommen werden sollen, zur Genehmigung einreichen. Stichtag ist immer der 31. Juli. Nicht genehmigungspflichtig sind die Tarife der kollektiven Krankentaggeldversicherung für Unternehmen. 

 

Erhebung bei Versicherungsgruppen und Konglomeraten

Bei Versicherungsgruppen und Konglomeraten erhebt die FINMA halbjährlich per Ende April und Ende September ebenfalls umfangreiche Daten zur konsolidierten Bilanz und Erfolgsrechnung der Versicherungsgruppen und Konglomerate. Diese Daten basieren auf einem international gültigen Rechnungslegungsstandard (grundsätzlich IFRS oder US GAAP).

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