Finanzmarktaufsichtsgesetz
Das Finanzmarktaufsichtsgesetz als Dachgesetz regelt auch die Bewilligung, die Aufsicht und die organisatorischen Anforderungen für Aufsichtsorganisationen.
Aufsichtsorganisationenverordnung (AOV)
Die Aufsichtsorganisationenverordnung regelt die Bewilligungsvoraussetzungen und die Tätigkeit der gesetzlich für die laufende Aufsicht von Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwaltern und Trustees vorgesehenen Aufsichtsorganisationen.
Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
Das Finanzinstitutsgesetz regelt die Anforderungen an die Tätigkeit der Finanzinstitute (Vermögensverwalterinnen und -verwalter, Trustees, Verwalterinnen und -verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Wertpapierhäuser) und die Aufsicht der Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees durch Aufsichtsorganisationen.
Geldwäschereigesetz (GwG)
Das Geldwäschereigesetz gilt für Finanzintermediäre und regelt die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und die Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften sowie die Meldepflichten der Aufsichtsorganisationen.