Die Finanzmarktprüfverordnung konkretisiert die Zulassung der Prüfgesellschaften sowie der Prüferinnen und Prüfer, die Aufsicht der FINMA über die Prüfgesellschaften, die Koordination zwischen der FINMA und der Revisionsaufsichtsbehörde und die Prüfung der Beaufsichtigten nach FINMAG.
Die Aufsichtsprüfverordnung FINMA regelt, wie die Prüfgesellschaften die Beaufsichtigten prüfen müssen. Sie regelt die zu prüfenden Gebiete, die Ermittlung der Risiken, die Prüfperiodizität und Prüftiefe, die Anforderungen an den Prüfbericht sowie die Prüfgrundsätze.