Die Organisation der FINMA

Die FINMA hat sich in acht Geschäftsbereichen organisiert. Strategisch geführt wird die Behörde von einem Verwaltungsrat. Die operative Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung.

Entstanden ist die FINMA im Jahr 2009 aus den drei Vorgängerbehörden Eidgenössische Bankenkommission (EBK), Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) und Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (Kst GwG). Damit hat der Gesetzgeber die Aufsicht über den Finanzmarkt einer integrierten Behörde übertragen.

Verwaltungsrat und Geschäftsleitung

Die unabhängige Aufsichtsbehörde FINMA verfügt über eine zeitgemässe Führungsstruktur mit einem Verwaltungsrat, einer Geschäftsleitung und einer von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) wahrgenommenen externen Revision.

Als strategisches Führungsorgan der FINMA verfügt der Verwaltungsrat nach dem Finanzmarktaufsichtsgesetz über sieben bis neun fachkundige und unabhängige Mitglieder. Er entscheidet über Geschäfte von grosser Tragweite, erlässt Verordnungen und Rundschreiben und verantwortet das Budget der FINMA. Gleichzeitig stellt er die interne Kontrolle durch eine interne Revision sicher und überwacht die Geschäftsleitung.

Die operativen Geschäfte werden von der Geschäftsleitung geführt. Diese besteht aus neun Mitgliedern: einem Direktor und den acht Leitern der Geschäftsbereiche.  Die Geschäftsleitung erarbeitet die Entscheidgrundlagen für den Verwaltungsrat und ist für die Umsetzung der Beschlüsse dieses Führungsorgans zuständig. In allen Geschäften, die nicht dem Verwaltungsrat zum Entscheid übertragen sind, entscheidet die Geschäftsleitung selbst.

Corporate Governance

Die Unabhängigkeit der FINMA wird mit einer Rechenschaftspflicht und der politischen Oberaufsicht durch den Bund ausgeglichen. Die FINMA legt grössten Wert darauf, dass sich die für sie tätigen Personen integer verhalten und alles unterlassen, was Ansehen und Glaubwürdigkeit der FINMA gefährden könnte. Die FINMA verfügt über eine eigene Personalverordnung und hat einen Verhaltenskodex erlassen. Dieser enthält strenge Anweisungen, insbesondere zum Umgang mit Interessenkonflikten, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die FINMA auftreten können. Er richtet sich an alle für die FINMA tätigen Personen, namentlich Mitglieder des Verwaltungsrates sowie fest und temporär angestellte Mitarbeitende. 

Personalbestand

Die FINMA beschäftigte im Jahr 2020 durchschnittlich 549 Mitarbeitende in 478 befristeten und unbefristeten Vollzeitstellen.

Das Personal setzt sich aus einer breiten Palette an Spezialisten zusammen, die interdisziplinär zusammenarbeiten. In der FINMA sind Juristen, Ökonomen, Mathematiker, Wirtschaftsprüfer, Aktuare, Rechnungslegungsexperten, Anlagespezialisten und weitere Fachkräfte tätig.


Durchschnittlicher Personalbestand

Die FINMA ist seit 2009 ähnlich stark gewachsen wie andere europäische Finanzmarktaufsichtsbehörden. Zurückzuführen ist dieses Wachstum einerseits auf höhere regulatorische Anforderungen infolge der Finanzkrise von 2007 und 2008, andererseits auf die Professionalisierung der Aufsicht, zum Beispiel mit der Einführung des risikobasierten Aufsichtskonzeptes. Den grössten Teil ihrer Mittel investiert die FINMA in ihre Kernaufgaben Bewilligung, Aufsicht und Durchsetzung.

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