Wo nötig, setzt die FINMA das Aufsichtsrecht mit verwaltungsrechtlichen Zwangsmitteln durch. Informieren Sie sich hier über die Kompetenzen, das Vorgehen und die Massnahmen der FINMA im Falle von Verstössen gegen das Aufsichtsrecht.
Der Enforcementbericht gibt anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in die konkrete Tätigkeit der FINMA zur Durchsetzung des Aufsichtsrechts.
Zur Warnung der Anleger veröffentlicht die FINMA eine Liste mit Gesellschaften und Personen, die möglicherweise ohne Bewilligung der FINMA eine bewilligungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Das Finanzmarkt-aufsichtsgesetz und die Finanzmarktgesetze bilden die Basis für die Tätigkeit der FINMA. Über die Erfüllung ihrer Ziele legt die FINMA umfassend Rechenschaft ab.
Für die Überwachung der Finanzbranche braucht es eine starke, kompetente und unabhängige Aufsicht. Wie die FINMA diesen Anspruch erfüllt, verdeutlicht die Porträtbroschüre.
Der Jahresbericht beleuchtet die Schwerpunkte der Aufsichtstätigkeit 2020. Weiter stellt die FINMA Angaben zu den Enforcementfällen in einer Datenbank sowie Statistiken als Excel-Dokument auf ihrer Webseite zur Verfügung.
Die FINMA veröffentlicht Zahlen und Statistiken zu den mehr als 29 000 von ihr überwachten Finanzinstituten und -produkten.
Die FINMA informiert über ihre Enforcement- und über ausgewählte Gerichtsentscheide und veröffentlicht Zahlen und Statistiken zum Enforcement.
Die FINMA erkennt in ihrer jährlichen Beurteilung der Recovery- und Resolution-Planung der systemrelevanten Schweizer Finanzinstitute weitere Fortschritte.
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus betrifft auch die Finanzbranche. Wichtige Informationen der FINMA zu diesem Thema finden Sie hier.
Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) bringen neue Anforderungen für Finanzdienstleister
Die FINMA überwacht bei den Krankenzusatzversicherungen, ob die Produkte finanziell stabil und die Versicherten geschützt sind.
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