Eine ausländische Bank bedarf einer Bewilligung der FINMA, wenn sie in der Schweiz Personen beschäftigt, die für sie in der Schweiz oder von der Schweiz aus dauernd und gewerbsmässig Geschäfte abschliessen, Kundenkonten führen oder sie rechtlich verpflichten. Zweigniederlassungen ausländischer Banken werden von der FINMA prudenziell überwacht.
Als ausländische Bank gilt jedes nach ausländischem Recht organisierte Unternehmen, das entweder im Ausland eine Bewilligung als Bank besitzt, im Firmennamen oder in der Bezeichnung des Geschäftszwecks respektive in den Geschäftsunterlagen den Ausdruck «Bank» oder «Bankier» verwendet oder eine Banktätigkeit im Sinne von Art. 1a BankG ausübt.
Damit der ausländischen Bank die Bewilligung zur Errichtung einer Zweigniederlassung erteilt werden kann, müssen sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sein oder erfüllt werden können. Die wichtigsten sind:
Das Verfahren für eine Bewilligung einer Zweigniederlassung einer ausländischen Bank verläuft im stetigen Austausch mit den Gesuchstellenden. Die Bearbeitungsdauer ist von der Qualität und Komplexität des Gesuchs sowie der Reaktionszeit der relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden abhängig.
Abteilung Bewilligungen des Geschäftsbereichs Banken (authorization@finma.ch)
Für das Neubewilligungsgesuch von Zweigniederlassungen stehen Gesuchvorlagen auf der FINMA Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) sowie folgende Dokumente zur Verfügung. Vor Einreichung eines Bewilligungsgesuchs ist das konkrete Bewilligungsprojekt der FINMA vorzustellen, vgl. hierzu den Abschnitt Beurteilung von Bewilligungsprojekten und Vorfragen. Hierfür ist kein Zugang zur EHP erforderlich. Das Bewilligungsprojekt kann direkt per E-Mail an authorization@finma.ch eingereicht werden.
Um Zugang zur EHP zu erhalten, müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die sogenannte Selbstregistrierung über die FINMA-Homepage vornehmen. Nach der Selbstregistrierung und der Prüfung durch die FINMA ist der Zugang zur EHP mit Zwei-Faktoren-Authentisierung über das FINMA-Portal möglich.
Zudem steht nachfolgend eine vollständig ausgeklappte Gesuchvorlage als Orientierungshilfe zur Verfügung. Dieses Dokument dient lediglich der Übersicht und kann nicht als Gesuch verwendet werden.