Als Wertpapierhaus gilt gemäss Art. 41 FINIG, wer gewerbsmässig in eigenem Namen für Rechnung der Kunden Effekten handelt (Kundenhändler), für eigene Rechnung kurzfristig mit Effekten handelt, hauptsächlich auf dem Finanzmarkt tätig ist und dadurch die Funktionsfähigkeit des Finanzmarkts gefährden könnte, als Mitglied eines Handelsplatzes tätig ist (Eigenhändler) oder ein organisiertes Handelssystem betreibt oder für eigene Rechnung kurzfristig Effekten handelt und öffentlich dauernd oder auf Anfrage Kurse für einzelne Effekten stellt (Market Maker). Gemäss Art. 12 FINIG besteht auch eine Bewilligungspflicht für Personen, welche gewerbsmässig Effekten, die von Drittpersonen ausgegeben werden, übernehmen und auf dem Primärmarkt öffentlich anbieten (Emissionshäuser) oder für Personen, welche gewerbsmässig Derivate in Form von Effekten schaffen und auf dem Primärmarkt öffentlich anbieten (Derivathäuser). Zudem muss zwischen kontoführenden und nicht-kontoführenden Wertpapierhäusern unterschieden werden.
Wertpapierhäuser benötigen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine Bewilligung und werden von der FINMA prudenziell überwacht.
Damit die Bewilligung als Wertpapierhaus erteilt werden kann, muss der Gesuchsteller sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen zweifelsfrei erfüllen oder erfüllen können. Die wichtigsten sind:
Vollständig einbezahltes Mindestkapital von mindestens 1,5 Millionen Schweizer Franken;
Businessplan, der aufzeigt, dass die Eigenmittel- und Risikoverteilungsvorschriften gemäss Art. 63 FINIV dauerhaft eingehalten werden können;
Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Inhaberinnen und Inhaber von qualifizierten Beteiligungen und der Mitglieder der leitenden Organe (Oberleitung und Geschäftsführung);
Genaue sachliche und geografische Umschreibung des Geschäftsbereichs in den Statuten, im Gesellschaftsvertrag oder in den Reglementen (Art von Effekten, Handel an welchen Märkten und für welche Art von Kunden; Geschäftsbereich hat den finanziellen Möglichkeiten und der Verwaltungsorganisation des Wertpapierhauses zu entsprechen);
Leitung des Unternehmens von der Schweiz aus;
Wirksame betriebsinterne Funktionentrennung, insbesondere von Handel, Vermögensverwaltung und Abwicklung;
Angemessene Erfassung, Begrenzung und Überwachung, namentlich der Markt-, Kredit-, Ausfall-, Abwicklungs-, Image- respektive Reputationsrisiken sowie der operationellen und rechtlichen Risiken;
Das interne Kontrollsystem ist wirksam und die interne Revision von der Geschäftsführung unabhängig;
Bestellung einer anerkannten Prüfgesellschaft für das Bewilligungsverfahren;
Bestellung einer anerkannten aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft für die laufende Aufsicht;
Bei ausländischer Beherrschung des Gesuchstellers muss das Gegenrecht durch die Sitzstaaten der Inhaberinnen und Inhaber von qualifizierten Beteiligungen gewährleistet sein;
Ist das Wertpapierhaus Teil einer Finanzgruppe: Angemessene konsolidierte Aufsicht durch eine anerkannte Aufsichtsbehörde.
Das Verfahren für eine Bewilligung als Wertpapierhaus verläuft im stetigen Austausch mit den Gesuchstellenden. Die Bearbeitungsdauer ist von der Qualität und Komplexität des Gesuchs sowie der Reaktionszeit der relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden abhängig.
Abteilung Bewilligungen des Geschäftsbereich Banken (authorization@finma.ch)
Für das Neubewilligungsgesuch von Wertpapierhäusern stehen Gesuchvorlagen auf der FINMA Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP) sowie folgende Dokumente zur Verfügung. Vor Einreichung eines Bewilligungsgesuchs ist das konkrete Bewilligungsprojekt der FINMA vorzustellen, vgl. hierzu den Abschnitt Beurteilung von Bewilligungsprojekten und Vorfragen. Hierfür ist kein Zugang zur EHP erforderlich. Das Bewilligungsprojekt kann direkt per E-Mail an authorization@finma.ch eingereicht werden.
Um Zugang zur EHP zu erhalten, müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die sogenannte Selbstregistrierung über die FINMA-Homepage vornehmen. Nach der Selbstregistrierung und der Prüfung durch die FINMA ist der Zugang zur EHP mit Zwei-Faktoren-Authentisierung über das FINMA-Portal möglich.
Zudem steht nachfolgend eine vollständig ausgeklappte Gesuchvorlage als Orientierungshilfe zur Verfügung. Dieses Dokument dient lediglich der Übersicht und kann nicht als Gesuch verwendet werden.