Intensive Überwachung

In Ausnahmesituationen, namentlich in Fällen erhöhter Risiken bei einem Versicherungsunternehmen, kann die FINMA ein spezielles Team zur Intensivüberwachung einsetzen. Dieses kann in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Versicherungsunternehmen korrigierende Massnahmen festlegen.
Gerät ein Versicherungsunternehmen in eine besonders heikle oder kritische Lage, oder zeichnen sich in einem Bereich erhöhte Risiken oder aufsichtsrechtlich problematische Punkte ab, kann die FINMA ihre Aufsicht über das betroffene Institut durch den Einsatz des Instruments der Intensivüberwachung verstärken. Über die Notwendigkeit des Einsatzes entscheidet ein internes Gremium.

Ablauf

Die Intensivüberwachung ist ein direktes Aufsichtsinstrument der FINMA. Dabei arbeitet ein interdisziplinäres, auf Problemfälle spezialisiertes Team unter anderem mit folgenden Mitteln:

  • Vor-Ort-Untersuchungen
  • Gespräche und Verhandlungen mit relevanten Beteiligten
  • Unmittelbare Beobachtung von betrieblichen Abläufen

Korrigierende Massnahmen

Bei erkannten Schwächen oder Regelverstössen werden zusammen mit dem Beaufsichtigten korrigierende Massnahmen eingeleitet. Diese Massnahmen können organisatorischer, personeller, operativer sowie finanzieller Natur sein.


Können sich die FINMA und das betroffene Versicherungsunternehmen nicht über die Sachlage und die erforderlichen Massnahmen einigen, sind in der Regel aufsichtsrechtliche Zwangsmassnahmen zu erwägen. Die FINMA eröffnet in diesem Fall ein Enforcementverfahren.

Backgroundimage