Die Intensivüberwachung ist ein direktes Aufsichtsinstrument der FINMA. Dabei arbeitet ein interdisziplinäres, auf Problemfälle spezialisiertes Team unter anderem mit folgenden Mitteln:
Bei erkannten Schwächen oder Regelverstössen werden zusammen mit dem Beaufsichtigten korrigierende Massnahmen eingeleitet. Diese Massnahmen können organisatorischer, personeller, operativer sowie finanzieller Natur sein.
Können sich die FINMA und das betroffene Versicherungsunternehmen nicht über die Sachlage und die erforderlichen Massnahmen einigen, sind in der Regel aufsichtsrechtliche Zwangsmassnahmen zu erwägen. Die FINMA eröffnet in diesem Fall ein Enforcementverfahren.