Versicherungstechnische Rückstellungen

Versicherungsunternehmen müssen für die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen Rückstellungen bilden. Die FINMA macht diesbezüglich Vorschriften, deren Einhaltung jährlich überprüft wird.

Ergänzend zum Versicherungsaufsichtsgesetz und zur Aufsichtsverordnung regeln FINMA-Rundschreiben die Einzelheiten bezüglich Art und Umfang der Rückstellungen in den einzelnen Versicherungssparten:

Lebensversicherungen

Die Bildung und Auflösung der Rückstellungen in der Lebensversicherung sind in FINMA-RS 2008/43 «Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung» geregelt.


2008/43 FINMA-Rundschreiben "Rückstellungen Lebensversicherung" (20.11.2008)

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Lebensversicherung

Zuletzt geändert: 11.12.2015 Grösse: 0.21  MB
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Schadenversicherungen

Die Bildung und Auflösung der Rückstellungen in der Schadenversicherung sind im FINMA-Rundschreiben 2008/42 «Versicherungstechnische Rückstellungen in der Schadenversicherung» geregelt.


2008/42 FINMA-Rundschreiben "Rückstellungen Schadenversicherung" (20.11.2008)

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Schadenversicherung

Zuletzt geändert: 31.03.2017 Grösse: 0.22  MB
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Krankenversicherungen

Die Bildung und Auflösung der Rückstellungen in der Krankenzusatzversicherung sind im FINMA-Rundschreiben 2010/3 «Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung und Spezialfragen der privaten Krankenversicherung» geregelt. Neben den Vorschriften zur Bildung und Verwendung der Rückstellungen sowie zu den zulässigen Finanzierungsmodellen legt dieses Rundschreiben auch die Vorgehensweise der FINMA zur Genehmigung der vorlagepflichtigen Krankenzusatzversicherungsprämien fest.

2010/03 FINMA-Rundschreiben "Krankenversicherung nach VVG" (18.03.2010)

Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung und Spezialfragen der privaten Krankenversicherung

Zuletzt geändert: 06.05.2021 Grösse: 0.22  MB
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Rückversicherungen

Die Bildung und Auflösung der Rückstellungen in der Rückversicherung sind im FINMA-RS 2011/3 «Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung» geregelt.

2011/03 FINMA-Rundschreiben "Rückstellungen Rückversicherung" (30.06.2011)

Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung

Zuletzt geändert: 03.12.2015 Grösse: 0.18  MB
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