Administrative Entlastung für Kleinbanken 2017

Eine Stärke des Finanzplatzes ist seine Heterogenität. Klein- und Kleinstbanken soll es möglich sein, im Markt zu bestehen. Deshalb setzt sich die FINMA dafür ein, unnötige Komplexität und Kosten für Kleinbanken zu identifizieren und wo möglich abzubauen.

Die FINMA will die Regulierung und Beaufsichtigung kleiner Banken weiter vereinfachen. Auch wenn bei der Regulierung in der Aufsicht der Institute das Proportionalitätsprinzip bereits heute umgesetzt wird, geht sie einen Schritt weiter und zieht die Einführung eines zusätzlich vereinfachten Regulierungsrahmens für kleine Institute in Betracht. Die FINMA strebt damit eine noch konsequentere und konsistentere Umsetzung des Prinzips der Verhältnismässigkeit an. Vorgesehen ist unter anderem ein möglicher Verzicht auf gewisse Regulierungsanforderungen, sofern eine bestimmte Zahl von vereinfachten Kennzahlen freiwillig übererfüllt werden. Kleine Institute sollen administrativ spürbar entlastet werden, solange dies nicht zulasten der Kundensicherheit und Finanzstabilität erfolgt.

Erkenntnisse aus der Kennzahlenanalyse

Kritik entfacht sich regelmässig an der relativ aufwendigen Umsetzung und Pflege des regulatorischen Kennzahlensystems. Kleine Institute verfügen oft nicht über die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen, um das im Rahmen von Basel III erweiterte und mitunter komplexe regulatorische Kennzahlensystem zu unterhalten. Dieses besteht nicht nur aus der bereits seit Jahrzehnten etablierten Kapitalquote (KQ), sondern wurde im Rahmen der Umsetzung der Basel-III-Standards um die Leverage Ratio (LR), die kurzfristige Liquiditätsquote (LCR) und die Finanzierungsquote (NSFR) ergänzt. Kleinbanken bemängeln, dass neben einem Risikomanagement basierend auf intern bereits etablierten Verfahren, zusätzlich auch die Verwaltung einer komplexen regulatorischen Risk Metrics erforderlich ist. Die FINMA nimmt diese Kritik ernst und klärt im Dialog mit den Betroffenen, ob sich für kleine Banken die Berechnung dieser Kennzahlen vereinfachen lässt oder auf einzelne davon sogar ganz verzichtet werden kann.

Eine erste Analyse zeigt, dass sich mit einfachen Bilanzkennzahlen gewisse regulatorische Strukturkennzahlen – etwa die Leverage Ratio oder die Finanzierungsquote – gut ableiten lassen. Für die stärker am Risiko ausgerichteten regulatorischen Kennzahlen wie die Kapitalquote sind einfachere Alternativen nicht angemessen umsetzbar.

Nächste Schritte hin zu einer noch proportionaleren Regulierung

Diese Überlegungen wurden mit Vertretern von Kleinbanken anlässlich des Kleinbankensymposiums vom 2. Oktober 2017 diskutiert. Die Bemühungen, die Komplexität und den Aufwand für Institute der Kategorien 4 und 5 zu reduzieren, fanden Zustimmung. Das neu zu gründende «Expertenpanel Kleinbanken » wird diese Arbeiten weiterverfolgen. Bei den regulatorischen Kennzahlen empfiehlt sich ein Regime, das sich auf eine vereinfachte Berechnung gewisser Kennzahlen für alle Banken der Kategorien 4 und 5 abstützt. Erfüllen diese Banken zudem konservative Anforderungen, sollen ausgewählte Komponenten gänzlich entfallen. Weiter wird untersucht werden, wie relevant die regulatorischen Kennzahlen im täglichen Risikomanagement der Banken sind.

Die FINMA wird 2018 einen eingeschränkten Test (Pilot) durchführen. Berücksichtigt werden können Institute der Kategorien 4 und 5, die die bestehenden Anforderungen unter anderem an die Leverage Ratio deutlich übererfüllen.


(Aus dem Jahresbericht 2017)

Backgroundimage