Über 2500 Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees werden bis 2022 eine Bewilligung beantragen, vom Einzelunternehmen bis zur grösseren Firma mit unterschiedlichen Kundenstrukturen und Geschäftsmodellen.
Die FINMA hat im Hinblick auf das Inkrafttreten von FIDLEG und FINIG früh proaktiv und im Dialog mit der Branche über die neue Aufsichtsstruktur, den Bewilligungsprozess, die Grundsätze der Bewilligungsvoraussetzungen sowie die risikobasierte Bewilligungsprüfung informiert.