Greenwashing: Prävention und Bekämpfung

Das Mandat der FINMA enthält den Auftrag, Finanzmarktkundinnen und -kunden sowie Anlegerinnen und Anleger vor unzulässigem Geschäftsverhalten zu schützen, insbesondere auch vor Täuschung. Bei der "Greenwashing" Thematik geht es der FINMA primär darum, dass Kundinnen und Kunden sowie Anlegerinnen und Anleger nicht in die Irre geführt werden.

Die Nachfrage von Kundinnen und Anlegern nach nachhaltigen Finanzprodukten und -dienstleistungen ist weiterhin hoch. Es besteht die Gefahr, dass Kunden und Anlegerinnen über nachhaltige Eigenschaften von Finanzprodukten und -dienstleistungen, bewusst oder unbewusst, getäuscht werden (sog. Greenwashing). Abklärungen der FINMA zeigen, dass Anbieter bezüglich der Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen oftmals vage bis irreführende Versprechungen machen.


Die gesetzlichen Grundlagen in der Schweiz enthalten in Bezug auf kollektive Kapitalanlagen insbesondere ein Täuschungsverbot. Anlegerinnen und Anlegern sollen auch bei als nachhaltig vermarkteten Produkten informierte Anlageentscheide treffen können. So konkretisierte die FINMA bei Schweizer Fonds, welche Informationen in den Dokumenten enthalten sein müssen, wenn Fonds als nachhaltig bezeichnet werden. Bei Genehmigungsgesuchen werden bei solchen Produkten zusätzliche Angaben zu den verfolgten Nachhaltigkeitszielen, deren Umsetzung sowie der allenfalls beabsichtigten Wirkung verlangt. Damit kann die FINMA besser beurteilen, ob eine Täuschung vorliegt und entsprechend eingreifen. Im Sinne einer guten Praxis empfiehlt die FINMA in diesem Zusammenhang eine transparente und regelmässige Berichterstattung. Zudem achtet die FINMA darauf, dass Institute, die kollektive Kapitalanlagen mit Nachhaltigkeitsbezug verwalten, über eine angemessene Organisation verfügen. Dazu gehört insbesondere, dass nachhaltigkeitsbezogene Kriterien in den Prozess der Anlageentscheide einbezogen werden, dass einschlägiges Know-how vorhanden ist und dass das Risikomanagement auch die nachhaltigkeitsinhärenten Risiken erfasst. Darüber hinaus sensibilisiert die FINMA Finanzdienstleister, die Finanzprodukte oder -dienstleistungen mit Nachhaltigkeitsbezug anbieten, darauf, dass auch der Beratungsprozess (am Point of Sale) Greenwashing-Risiken birgt. Diese Risiken sind von den Finanzdienstleistern zu begrenzen, insbesondere im Hinblick auf eine zivilrechtliche Haftbarkeit.

Insgesamt ist der Handlungsspielraum der FINMA zur effizienten Greenwashing-Prävention und -Bekämpfung jedoch limitiert. Insbesondere fehlen spezifische nachhaltigkeitsbezogene Transparenz- und Rechenschaftspflichten sowie wirksame aufsichtsrechtliche Grundlagen für ein Vorgehen am "Point of Sale". Dementsprechend fokussiert die FINMA, nebst der Transparenzanforderungen im Fondsbereich, auf die Einhaltung der Anforderungen allgemeiner Natur in den Bereichen Governance, Risikomanagement und internes Kontrollsystem. Regulatorische Spezifikationen könnten der FINMA zusätzliche Instrumente geben, um die Verhinderung von Greenwashing noch breiter und effektiver zu gestalten. Die FINMA unterstützt entsprechende Arbeiten des Bundesrates.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2021

Prävention und Bekämpfung von Greenwashing

Zuletzt geändert: 03.11.2021 Grösse: 0.17  MB
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