Transparenz zu Klimarisiken

Transparenz bezüglich klimabezogener Finanzrisiken bei Beaufsichtigten ist ein wichtiger Schritt hin zu einer sinnvollen Identifizierung, Messung und Steuerung dieser Risiken. Die FINMA hat Ende Mai 2021 deshalb die Offenlegungsanforderungen im Bereich der klimabezogenen Finanzrisiken bei bedeutenden Finanzinstituten konkretisiert und in Offenlegungsrundschreiben kommuniziert.

Die FINMA hat Ende Mai 2021 die Offenlegungsanforderungen im Bereich der klimabezogenen Finanzrisiken bei bedeutenden Finanzinstituten konkretisiert. Die Institute müssen seit 2022 den Offenlegungspflichten nachkommen. Von spezifischen Offenlegungsanforderungen verspricht sich die FINMA eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit der wesentlichen Klimarisiken der betroffenen Institute.

Die Anforderungen sind grundsätzlich prinzipienorientiert und proportional ausgestaltet. Der Anwendungsbereich ist auf die bedeutendsten Finanzinstitute beschränkt (Institute der Aufsichtskategorien 1 und 2). Sie orientieren sich inhaltlich an den international breit anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).

Die grössten Banken und Versicherungsunternehmen müssen somit die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken sowie deren Einfluss auf die Geschäftsstrategie, das Geschäftsmodell und die Finanzplanung beschreiben. Sie müssen auch den Prozess für die Identifizierung, Bewertung und Behandlung dieser Risiken offenlegen (Risikomanagement), ebenso wie quantitative Informationen, einschliesslich dem Beschrieb der verwendeten Methodologie. Schliesslich haben die Institute die zentralen Merkmale ihrer Governance-Struktur in Bezug auf klimabezogene Finanzrisiken zu beschreiben. Der genaue Wortlaut der konkreten Anforderungen ist den unten verlinkten Offenlegungsrundschreiben zu entnehmen.

2024 hat die FINMA eine Ex-post-Evaluation der Offenlegungsanforderungen zu Klimarisiken durchgeführt und dabei die vielseitigen Entwicklungen im Bereich der Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung berücksichtigt. Die prinzipienbasiert ausgestalteten Offenlegungsanforderungen der FINMA bleiben sowohl kompatibel mit der Verordnung des Bundesrates als auch mit anderen internationalen Rahmenwerken und Standards. Eine Revision der Anforderungen drängt sich daher und aufgrund der fortlaufenden Entwicklungen aktuell nicht auf und wird zu einem späteren Zeitpunkt wieder überprüft.

2016/01 FINMA-Rundschreiben "Offenlegung – Banken" (21.09.2017)

Aufsichtsrechtliche Offenlegungspflichten

Zuletzt geändert: 08.12.2021 Grösse: 1.45  MB
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2016/02 FINMA-Rundschreiben "Offenlegung - Versicherer (Public Disclosure)" (03.12.2015)

Grundlagen zum Bericht über die Finanzlage (gültig bis 30.8.2024)

Zuletzt geändert: 06.05.2021 Grösse: 0.3  MB
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FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2022

Umsetzung der Klimarisiko-Offenlegung durch Kategorie 1-2 Institute

Zuletzt geändert: 29.11.2022 Grösse: 0.14  MB
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Medienmitteilung

FINMA konkretisiert Transparenzpflichten zu Klimarisiken

Zuletzt geändert: 31.05.2021 Grösse: 0.24  MB
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Medienmitteilung

Sustainable Finance: FINMA setzt NGFS-Empfehlungen um

Zuletzt geändert: 04.12.2023 Grösse: 0.16  MB
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Medienmitteilung

Ex-post-Evaluation der Offenlegungsanforderungen zu Klimarisiken: vorerst keine Anpassungen

Zuletzt geändert: 11.07.2024 Grösse: 0.14  MB
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