Zwischen 2015 und 2016 unterzog die Financial Action Task Force (FATF) die Schweiz zum vierten Mal einer Länderprüfung. Dabei wird das Abwehrdispositiv eines Landes gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gesamthaft beurteilt, wobei die Finanzmarktregulierung einen wesentlichen Teil darstellt. Mängel im Schweizer Dispositiv führen dazu, dass sich die Schweiz, trotz eines guten Gesamtergebnisses, im sogenannten «Enhanced Follow-up-Prozess» befindet. Der Bundesrat hat am 28. Juni 2017 die Stossrichtungen zu den Folgearbeiten des FATF-Länderexamens kommuniziert und das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Zudem hat er auf die Wichtigkeit der Arbeiten zur Teilrevision der Geldwäschereiverordnung der FINMA (GwV-FINMA), der Vereinbarung über die Sorgfaltspflichten der Banken (VSB) und der Reglemente der SRO hingewiesen. Im Rahmen dieses Massnahmenpakets diskutierte die FINMA mit Vertretern des Finanzplatzes Lösungsvorschläge und führte während der Monate September und Oktober 2017 eine öffentliche Anhörung zur Teilrevision der GwV-FINMA durch. Die Verabschiedung der teilrevidierten GwV-FINMA ist für Sommer 2018 und die Inkraftsetzung per 2020 geplant, wobei materielle Neuerungen betreffend die Verifizierung des wirtschaftlich Berechtigten sowie die periodische Aktualisierung der Kundeninformationen aufgrund der Ergebnisse der Anhörung auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen.
Zusätzlich empfiehlt der Länderbericht bei der Wirksamkeit der Bekämpfung der Geldwäscherei Massnahmen zur Aufsichtstätigkeit der FINMA und der SRO. Die FINMA hat deshalb ihre Aufsichtstätigkeit im Bereich GwG-Meldewesen nochmals verstärkt. Ebenfalls wirkt sie auf eine Harmonisierung der SRO-Aufsichtskonzepte hin. Im Rahmen des Enhanced Follow-up muss die Schweiz der FATF jährlich Bericht erstatten. Die Arbeiten der Schweiz zum Follow-up werden vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen koordiniert.
(Aus dem Jahresbericht 2017)