Die FINMA führt jährlich über 30 eigene Vor-Ort-Kontrollen zur Thematik der Geldwäschereiprävention durch. Diese Vor-Ort-Kontrollen umfassen längere Supervisory Reviews wie auch kürzere, punktuelle Einsätze, sogenannte Deep Dives.
Ein bedeutender Teil der Enforcementtätigkeiten der FINMA betrifft die Geldwäschereibekämpfung. Hat die FINMA Anhaltspunkte auf eine Verletzung des Aufsichtsrechts, kann sie Enforcementabklärungen durchführen. Geht die FINMA von einer Verletzung des Aufsichtsrechts aus und lässt sich der ordnungsgemässe Zustand nicht anderweitig wiederherstellen, hat die FINMA ein Enforcementverfahren zu führen.
Bei strafbaren Aufsichtsrechtsverletzungen (insbesondere bei Meldepflichtverletzungen nach Art. 9 GwG oder bei Tätigkeiten ohne erforderliche Bewilligung) erstattet die FINMA Strafanzeige.
In den vergangenen Jahren haben die Schweizer Finanzintermediäre vermehrt verdächtige Kunden erkannt und sie der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) gemeldet. Auch das eigene Transaktionsmonitoring der Finanzintermediäre hat dazu beigetragen, dass mehr Kunden gemeldet wurden (Quelle für nachfolgende Zahlen: MROS). Die Regulierung lässt den Finanzintermediären für die Ausgestaltung des Transaktionsmonitorings Spielraum, verlangt jedoch einen wirksamen Einsatz.
(Aus dem Jahresbereicht 2018)