Ein bedeutender Teil der Enforcementtätigkeiten der FINMA betrifft die Geldwäschereibekämpfung. Hat die FINMA Anhaltspunkte auf eine Verletzung des Aufsichtsrechts, kann sie Enforcementabklärungen durchführen. Geht die FINMA von einer Verletzung des Aufsichtsrechts aus und lässt sich der ordnungsgemässe Zustand nicht anderweitig wiederherstellen, führt die FINMA ein Enforcementverfahren.
Bei strafbaren Aufsichtsrechtsverletzungen (insbesondere bei Meldepflichtverletzungen nach Art. 9 GwG oder bei Tätigkeiten ohne erforderliche Bewilligung) erstattet die FINMA Strafanzeige.
(Aus dem Jahresbericht 2020)