Geldwäschereiaufsicht: Fokus auf Geldwäschereirisikoanalyse und komplexe Strukturen (2023)

Die FINMA setzte in ihrer Geldwäschereiaufsicht 2023 einen Schwerpunkt bei der Geldwäschereirisikoanalyse. Damit verfolgte sie das Ziel, das Risikomanagement der Finanzinstitute positiv zu beeinflussen: Sehr hohe Risiken sollen ausgeschlossen oder mit genügenden Compliance-Massnahmen und Ressourcen begrenzt werden.

Die FINMA stellte im Rahmen ihrer Vor-Ort-Kontrollen Mängel im Bereich der Geldwäschereirisikoanalyse fest. Sie nahm dies zum Anlass, im Frühjahr 2023 die Risikoanalysen von über 30 Banken zu prüfen. Dabei zeigte sich, dass eine grosse Zahl der geprüften Risikoanalysen nicht den grundsätzlichen Anforderungen entsprach (siehe Grafik unten). Insbesondere fehlte teilweise eine adäquate Definition der Geldwäschereirisikotoleranz, die durch festgelegte Limiten den begrenzenden Rahmen einer robusten Risikoanalyse bildet. Weiter mangelte es an verschiedenen strukturellen Elementen, die eine Risikoanalyse voraussetzt.

 

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Die Geldwäschereirisikoanalyse ist ein zentrales Instrument der strategischen Leitung von Banken und anderen Finanzintermediären. Damit erfassen und begrenzen sie die Risiken im Bereich der Geldwäscherei und bestimmen die für die Tätigkeit des Finanzinstituts relevanten Risikokriterien. Die Geldwäschereirisikoanalyse legt zudem fest, welche Geldwäschereirisiken nicht der Risikotoleranz des Instituts entsprechen.

Am 24. August 2023 veröffentlichte die FINMA eine Aufsichtsmitteilung zur Geldwäschereirisikoanalyse. Damit schaffte sie Transparenz über ihre in der Aufsichtspraxis gemachten Beobachtungen und Erfahrungen.


Mit ihrer Initiative in diesem Bereich bezweckt die FINMA insbesondere,

  • das Risikomanagement der Banken positiv zu beeinflussen, indem die Risikotoleranz klar definiert wird und sehr hohe Risiken ausgeschlossen oder mit genügenden Compliance-Massnahmen und Ressourcen begrenzt werden;

  • die Verantwortung der obersten Geschäftsführungsorgane für die Bestimmung der Risikotoleranz klarzustellen («Tone from the top»);

  • die Qualität der Risikoanalyse zu erhöhen, sodass diese ein wirksames Kontrollinstrument für die obersten Geschäftsführungsorgane bildet.

Vor-Ort-Kontrollen bei Beaufsichtigten mit komplexen Strukturen

Komplexe Strukturen können Geldwäscherei begünstigen. Die FINMA überprüfte 2023 bei Vor-Ort-Kontrollen den Umgang mit komplexen Strukturen und forderte Korrekturen ein. Im Bereich der komplexen Strukturen wurden wiederholt Schwachstellen bei der Dokumentation der Gründe für die Verwendung einer Sitzgesellschaft nach Geldwäschereiverordnung-FINMA (GwV-FINMA), Art. 9a. Die Nachvollziehbarkeit der Gründe ist aber zentral, um eine geldwäschereirechtlich riskante Struktur frühzeitig zu erkennen, etwa häufige Verschiebungen zwischen verschiedenen Konten.

Insbesondere fehlte bei einigen geprüften Instituten eine ausreichende Beschreibung der zu erwartenden Transaktionen innerhalb einer bestimmten Struktur, die ungewöhnliche Bewegungen erkennbar machen würde. Oder es wurden keine Abgleiche der tatsächlich ausgeführten Transaktionen mit dem dokumentierten zu erwartenden Transaktionsverhalten durchgeführt. Die FINMA forderte die Behebung dieser Mängel ein.

Bearbeitung von Warnungen im Transaktionsmonitoring muss verbessert werden

In Bezug auf das Transaktionsmonitoring stellte die FINMA bei Vor-Ort-Kontrollen fest, dass Institute für die erste Analyse von Transaktions-Alerts teilweise unangemessen lange Fristen von etwa 60 Tagen vorsehen und Transaktions-Alerts nicht risikoorientiert abarbeiten. Die FINMA erwartet, dass Institute Transaktions-Alerts zeitnah einer ersten Auswertung unterziehen. Sind danach erhöhte Risiken erkennbar, sind die Abklärungen zu den wirtschaftlichen Hintergründen unverzüglich einzuleiten (Art. 20 Abs. 3 GwV-FINMA i.V.m. Art. 17 GwV-FINMA). Die Institute müssen adäquate Fristen für die erste Analyse festlegen sowie über einen Prozess verfügen, um sicherzustellen, dass die definierten Fristen eingehalten werden.

Geldwäschereigruppenaufsicht bei Versicherungsunternehmen: Sorgfaltspflicht oft nicht erfüllt

Die FINMA führte 2023 auch Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der Geldwäschereigruppenaufsicht bei Versicherungsunternehmen durch (Art. 5–6 GwV-FINMA), die ihrer konsolidierten Geldwäschereiaufsicht unterstehen.

Bei den Vor-Ort-Kontrollen zeigten zahlreiche Institute erheblichen Verbesserungsbedarf in Kernbereichen der Geldwäschereisorgfaltspflichten. Namentlich waren in den ausländischen Einheiten die Risikoklassifizierung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen und deren laufende Überwachung nicht harmonisiert. Damit war eine wirksame globale Überwachung der Geldwäschereirisiken nicht möglich. Die Klassifizierung der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhten Risiken war in den Gruppenstandards verschiedentlich zu wenig risikobasiert ausgestaltet und teilweise uneinheitlich oder nicht genügend klar definiert. Lücken bestanden auch bei der Meldung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit besonderen Risiken gegenüber der Gruppe. Etwa hatten manche Institute keine Schwellenwerte festgelegt, wann ein Geschäftsvorfall der Gruppe zu melden ist, und die Fristen für entsprechende Meldungen waren nicht immer adäquat definiert. Bei mehreren Instituten bestand zudem Handlungsbedarf bei der periodischen Überprüfung und Aktualisierung der Kundendaten sowie bei den internen Kontrollen darüber, ob die ausländischen Einheiten die Gruppenstandards zur konsolidierten Geldwäschereiaufsicht einhalten. Die FINMA forderte die entsprechenden Korrekturen ein.

(Aus dem Jahresbericht 2023)

Jahresbericht 2023

Zuletzt geändert: 20.03.2024 Grösse: 2.55  MB
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