Finanztechnologie und Digitalisierung (2015)

Die FINMA trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen für Innovation in der Finanztechnologie und Digitalisierung zu verbessern. Sie konkretisiert Überlegungen zur Verringerung von Wettbewerbsbarrieren, zu einer technologieneutralen Regulierung und schafft einen zentralen Informationszugang für Start-up-Unternehmen.

Die FINMA ist an einem innovativen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz interessiert. Ein Trend, der grosses Innovationspotenzial verspricht, ist die Finanztechnologie oder kurz «Fintech». Gemeint ist die Tätigkeit von Unternehmen, die sich digitales Know-how für die Finanzindustrie zunutze machen. Im Kontext von «Bitcoins»69 und «Crowdfunding» setzt sich die FINMA seit 2013 mit dem Themengebiet der Finanztechnologie und Digitalisierung auseinander.

Dialog mit der Wirtschaft

Die FINMA hat verschiedene Überlegungen zur Verringerung von Wettbewerbsbarrieren und zur Technologieneutralität der Regulierung entwickelt. Sie etablierte einen Dialog mit Fintech-Start-up-Unternehmen einerseits und den Verbänden der etablierten Finanzdienstleister andererseits, um mit den verschiedenen Ansprechpartnern erste Ideen für die Weiterentwicklung von Aufsicht und Regulierung im Bereich «Fintech» zu diskutieren.

Vorschlag für eine neue Bewilligungskategorie

Fintech-Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind, können in den Anwendungsbereich des Geldwäscherei- oder des Bankengesetzes fallen. Heute muss nach Bankenverordnung eine Bankbewilligung beantragen, wer Geld oder andere Vermögenswerte – sogenannte Einlagen – von mehr als 20 Kunden entgegennimmt. Das Einholen der erforderlichen Bankbewilligung kommt für diese Unternehmen in den meisten Fällen einer erheblichen Hürde gleich.

Diverse Geschäftsmodelle und Ausprägungen im Bereich «Fintech» weisen keine bankentypischen Risikoprofile auf. Die FINMA stellt deshalb Überlegungen zu einer neuen Bewilligungskategorie an, die tiefere Anforderungen stellt als gegenwärtig im Bankengesetz verankert. Eine erleichterte Bewilligungserteilung soll dabei einerseits an die Bedingung geknüpft sein, dass das Institut keine «Fristentransformation» – wie bei den Banken üblich – durchführt. Mit anderen Worten dürfen mit kurzfristigen Einlagen keine langfristigen Kredite finanziert werden. Andererseits soll das Gesamtvolumen der entsprechenden Einlagen begrenzt werden. Wegen der geringeren Risiken für das System und die Kunden können die Anforderungen an das Eigenkapital und die Organisation dieser Institute gesenkt werden. Für echte Verbesserungen im Sinne der technologischen Innovation dürften Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig sein.

Technologieneutrale Regulierung im Kontext der Digitalisierung

Das Aufsichtsrecht soll technologischen Entwicklungen neutral gegenüberstehen und sie weder aktiv fördern noch behindern. Die Regulierung soll einen fairen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern ermöglichen – unabhängig davon, ob eine Dienstleistung analog oder digital erbracht wird. Nicht gerechtfertigte Schranken für neue Dienstleister und Angebote sind abzubauen. Die FINMA analysierte ihre Regeln auf dahingehenden Anpassungsbedarf. Der in der Schweiz vorherrschende Ansatz der prinzipienbasierten Regulierung ist gut geeignet für die Entwicklung digitaler Geschäftsfelder.

Fortschrittliche Regelungen am Beispiel der Geldwäschereiverordnung-FINMA

Bereits bei der Revision der Geldwäschereiverordnung- FINMA sind gezielt eine Reihe von Erleichterungen verankert worden, um dieses Regelwerk fit zu machen für das digitale Zeitalter. Die FINMA hat Raum für eine Video- und Online-Identifizierung geschaffen. Noch vor Ende 2015 wurde dazu ein neues Rundschreiben ausgearbeitet und in Anhörung gegeben. Damit wird die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle ermöglicht. Unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen kann das persönliche Vorsprechen am Schalter entfallen.

Kunden- und Systemschutz nach wie vor zentral

Schliesslich muss vermieden werden, dass aufsichtsrechtliche Lücken im Bereich des Kunden- und Systemschutzes entstehen. Mehr noch: Es müssen Lücken geschlossen werden, die infolge des technologischen Wandels neu auftreten.

Erweitertes Informationsangebot dank Fintech-Desk

Der Dialog mit den Fintech-Start-up-Unternehmen hat gezeigt, dass insbesondere Unternehmen, die neu mit dem Finanzmarkt und dessen Regulierung in Kontakt kommen, ein grosses Bedürfnis nach einem zentralen Zugang zu Informationen haben. Deshalb erstellt die FINMA ein erstes Online-Hilfstool zur Navigation durch die regulatorische Landkarte. Zudem wird Anfang 2016 ein Fintech-spezifischer Informationszugang zur FINMA geschaffen.

(Aus dem Jahresbericht 2015)

Jahresbericht 2015

Zuletzt geändert: 07.04.2016 Grösse: 3.42  MB
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